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Satzungsänderungsanpassung

Ich habe dem VfB in den vergangenen Tagen eine Anpassung meines Antrages auf Satzungsänderung zukommen lassen. Im Folgenden möchte ich diese im Sinne der Transparenz veröffentlichen und die zugrundeliegende Motivation erläutern.

Der Wortlaut der Satzungsänderung wurde um die Worte „[…] und des Vereinsbeirats“ ergänzt und lautet nun vollständig wie folgt.

„8. Mitglieder der in Abs. 1 b), c) definierten Organe des VfB Stuttgart 1893 e.V. dürfen keine ehrenamtliche oder bezahlte Tätigkeit oder Funktion innerhalb der VfB Stuttgart 1893 AG und deren Tochtergesellschaften ausüben. Ausgenommen hiervon ist die Vertretung des e.V. im Aufsichtsrat der AG durch Mitglieder des Präsidiums und des Vereinsbeirats.“

Warum habe ich mich nun zu dieser Anpassung entschlossen?

Wie schon im ursprünglichen Antrag begründet, möchte ich mit dieser Ergänzung der Satzung nicht nur eine klare Trennung zwischen e.V. und AG erreichen, sondern auch die Rechte von uns Mitgliedern stärken. Der Aufsichtsrat der AG ist eines der Gremien, auf das die Mitglieder nur mittelbaren Einfluss haben, der aber immerhin doch vorhanden ist nämlich durch die Wahl des Präsidiums, das wiederum über die Besetzung des AR mit entscheidet. Der e.V. und seine Mitglieder sind meiner Meinung nach bisher aber in diesem Gremium unterrepräsentiert und sollten dort im Sinne einer ausgewogenen Besetzung und Berücksichtigung aller Interessen (ja, diese schließen auch Investoren und Sponsoren mit ein) mehr Gewicht bekommen.

Aus Sicht der Mitglieder ist es meiner Meinung nach am besten, wenn vom Verein Personen in den Aufsichtsrat entsandt werden, die durch eine Wahl legitimiert und nicht nur einfach wenig transparent bestimmt worden sind. Somit erhalten wir uns ein gewisses (mittelbares) Mitsprachrecht und die dann im AR tätigen Personen können auf die Unterstützung durch die Mitglieder zählen. Nicht zuletzt gibt es bei Entlastungen und (Wieder-) Wahlen dann auch für die Mitgliedschaft die Möglichkeit, die Arbeit der jeweiligen Person durch das Stimmverhalten zu bewerten. Um den Pool der verfügbaren Personen im e.V. für ein Amt im Aufsichtsrat zu erweitern, habe ich nun den Vereinsbeirat mit in die Formulierung aufgenommen.

Wir Mitglieder wählen Präsidium und Vereinsbeirat und können so die Arbeit im Verein aber auch im Aufsichtsrat beeinflussen. Wir können Entlastungen erteilen oder verweigern, Personen erneut wählen oder eben nicht und sogar Abwahlanträge stellen, wenn die Arbeit komplett daneben ist. Im Rahmen der satzungsgemäßen Möglichkeiten haben wir also einige Instrumente an der Hand, um dem Willen einer Mehrheit der Mitgliedschaft auch in diesem Kontrollorgan der AG entsprechend Gewicht zu verleihen.

Für die Zukunft würde ich mir zusätzlich noch wünschen, dass eine Fan- und Mitgliederabteilung etabliert werden könnte, die über ihre Strukturen und Wahlen dann ebenfalls Mitglieder in die Gremien entsenden würde und so noch stärker die Stimme der Fans und Mitglieder vertreten könnte.

Der Vollständigkeit halber sollte an dieser Stelle allerdings auch erwähnt werden, dass die Entsendung von Vereinsbeirät:innen in den Aufsichtsrat bisher nicht vorgesehen ist und lediglich in verschiedenen Diskussionen aufgekommen ist. Möglicherweise wird der Vereinsbeirat auch in Zukunft nicht Teil des Aufsichtsrates sein, allerdings möchte ich dies durch eine zu enge Formulierung in meinem Satzungsänderungsantrag auch nicht unmöglich machen.

Update 01.06.2021: Um arbeitsrechtlichen Komplikationen aus dem Weg zu gehen, habe ich eine erneute Anpassung des Antrages vorgenommen und den Wortlaut verändert:

Antrag Satzungsänderung VfB _01062021

„8. Mitglied eines der in Absatz 1 b), c) definierten Organe des VfB Stuttgart 1893 e.V. kann nicht sein, wer eine ehrenamtliche oder bezahlte Tätigkeit oder Funktion innerhalb der VfB Stuttgart 1893 AG oder deren Tochtergesellschaften ausübt. Ausgenommen hiervon ist die Vertretung des VfB Stuttgart 1893 e.V. im Aufsichtsrat der VfB Stuttgart 1893 AG durch Mitglieder des Präsidiums und des Vereinsbeirats.“

Zudem habe ich den letzten Absatz gestrichen, da dieser mit veränderter Konstellation im Präsidium nicht mehr notwendig ist.

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6 Kommentare

  1. Thomas Obermüller 16. März 2021

    Heißt das, dass die AR-Mitglieder die der e. V. entsendet, Mitglieder des Präsidiums oder des Vereinsbeirats sein müssen oder sein können?

    • Ron 16. März 2021 — Autor der Seiten

      Nein, die vom e.V. entsendeten Mitglieder des AR müssen nicht im Präsidium oder Vereinsbeirat sein, es können auch weiterhin Persönlichkeiten von Außerhalb für den AR vorgeschlagen und gewählt werden. Die Änderung soll nur möglich machen, dass auch Vereinsbeirät:innen in den AR entsandt werden können und nicht nur Mitglieder des Präsidiums. Externe Personen zu haben finde ich weiterhin sogar extrem wichtig für eine ausgewogene Besetzung und die notwendigen Kompetenzen im AR.

  2. Thomas Obermüller 17. März 2021

    Eigentlich verwunderlich, dass das nicht schon so in der Satzung geregelt ist. Man verbaut sich die Möglichkeit eine fähige Person in den AR zu senden nur weil er bereits Vereinsbeirat ist.
    Danke Ron, ich unterstütze das.

  3. Thomas Obermüller 28. März 2021

    Hallo Ron,
    im Artikel „Wie lange hält die Ruhe an der Vereinsspitze?“ vom 26.03.2021 in der VfB App steht:

    „Dann werden neun Vereinsbeiräte gewählt, drei für jeden Bereich. Dazu werden Wahlausschüsse gebildet, die nach Eingang der Bewerbungen (bis 18. Mai) eine Vorauswahl treffen. Als Wahlausschussvorsitzender ist daran auch Claus Vogt beteiligt.“

    Ist es tatsächlich so, dass der amtierende Präsident (jetzt mal ganz unabhängig von Namen) im Wahlausschuss und auch noch als dessen Vorsitzender sitzt, der die Vorauswahl für Mitglieder eines Gremiums trifft, welches dann über die Nominierung seines eigenen Amtes bzw. seiner Gegenkandidaten entscheidet?

    Hälst du das nicht auch für einen Interessenkonflikt?

    • Ron 29. März 2021 — Autor der Seiten

      Diese Zirkelbezüge sind eine weitere Hinterlassenschaft der katastrophalen Strukturen, die mit der Ausgliederung geschaffen wurden. Selbstverständlich können da, ganz personenunabhängig, Interessenkonflikte entstehen. Ich habe aus diesem Grund vor einigen Wochen dem Verein (konkret: der Satzungskommission) auch ein paar Vorschläge zukommen lassen, wie u.a. diese Strukturen aufgebrochen werden könnten.

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