NACHSPIELZEIT

Satzungsimpulse

Die Satzung des VfB Stuttgart e.V. ist ein über Jahre gewachsenes Konglomerat aus Paragrafen, die im Zuge der Ausgliederung weiter verschlimmbessert wurde. Dies sieht man glücklicherweise auch beim VfB wohl so und hat zur Überarbeitung der Satzung eine Kommission eingesetzt, die nun schon seit einigen Monaten an der Satzung arbeitet. Besonders die Ereignisse der ersten Wochen in diesem Jahr haben mich dazu motiviert, mir ebenfalls weitere Gedanken zur Satzung zu machen und so habe ich Anfang März der Satzungskommission einige Impulse zu Diskussion zukommen lassen. Diese möchte ich in Auszügen im Folgenden dokumentieren.


Die Satzung des VfB Stuttgart e.V. bedarf einer Überarbeitung, das haben nicht zuletzt die vergangenen Wochen mehr als deutlich gezeigt. Umso mehr unterstützte ich die Arbeit der Kommission innerhalb des VfB, die sich mit einer Neufassung der Satzung beschäftigt. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen und ein paar Gedanken und Impulse zur Diskussion innerhalb der Arbeitsgruppe zu teilen.


Mein Ziel ist es dabei nicht, die Satzung komplett neu zu schreiben oder für alle Aspekte konkrete Formulierungen vorzuschlagen. Vielmehr geht es mir dabei um Themen, die meiner Auffassung nach in einer zukünftigen Fassung Berücksichtigung finden sollten. Ich habe einige Themenfelder identifiziert, die ich im Folgenden betrachten und teilweise mit Vorschlägen näher erläutern will. Einige Dinge sind auf eine kurzfristige Umsetzung ausgelegt, andere müssen sicherlich aufgrund ihres Umfanges und Komplexität eher mittel- und langfristig betrachtet werden.

Gesellschaftliche Verantwortung

Der VfB Stuttgart ist der größte Verein in Baden-Württemberg und hat auch über die Stadtgrenzen Stuttgarts hinaus eine nicht zu unterschätzende Strahlkraft. Dieser gesellschaftlich wichtigen Rolle sollte der VfB sowohl in seiner Außendarstellung als auch dem konkreten Handeln gerecht werden. Erfreulicherweise konnten hier im letzten Jahr schon einige Fortschritte erzielt werden, egal ob es um Inklusion im Rahmen von VfBfairplay, die Unterstützung des Behindertensports oder das Bekenntnis zur Gleichheit aller Menschen (Regenbogen-Trikot) geht. Dies sollte auch in der Satzung reflektiert werden, eine entsprechend ausformulierte Präambel würde sich anbieten. Eine Formulierung könnte zum Beispiel lauten:

„Der VfB Stuttgart e.V. blickt seit seiner Gründung im Jahre 1893 auf eine lange Tradition zurück. Wir sind stolz auf diese Tradition und begreifen diese als wertvollen Bestandteil unseres Selbstverständnisses als einer der größten Sportvereine in Baden-Württemberg und Deutschland. Gleichzeitig ist unsere Tradition aber auch Auftrag und Verpflichtung, den VfB Stuttgart mit Blick auf die Zukunft in einem sich verändernden Umfeld beständig weiterzuentwickeln.
Der VfB Stuttgart bekennt sich zur Gleichheit aller Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Religion oder sexuellen Orientierung und fördert Toleranz und Respekt im gegenseitigen Miteinander. Der VfB ist parteipolitisch neutral und vertritt die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“

Alternativ könnte auch darüber nachgedacht werden, eine entsprechende Formulierung in §1 der Satzung zu verankern.
Auch ein Hinweis auf die Verwendung der männlichen Form aufgrund der besseren Lesbarkeit sollte ergänzt werden. Noch besser wäre natürlich, wenn man im gesamten Text eine neutrale Form verwendet, sofern es hier keine rechtlichen Bedenken gibt (weil z.B. noch nicht alle Schreibweisen in den Duden aufgenommen wurden und daher nicht der offiziellen deutschen Rechtschreibung entsprechen)

Formale Ausgestaltung der Satzung

  • Die Satzung des VfB sollte so geschrieben sein, dass möglichst vielen Mitgliedern der Zugang zu deren Inhalten und das Verständnis der Regelungen möglich sind. Dies kann Hürden abbauen und mehr Mitglieder dazu motivieren, sich mit der Satzung zu beschäftigen.
  • Zudem sollte eine Vereinfachung und Konkretisierung weniger Interpretationsspielraum zulassen und so die Organe des Vereins und die jeweils handelnden Personen in der Entscheidungsfindung unterstützen.
  • Eine Verbesserung kann erreicht werden durch: Vereinfachung des Satzbaus, Vermeidung von komplexen Konditionalsätzen sowie einer übersichtlicheren Formatierung des Textes. Ein Beispiel:

Formulierung aktuell / aus §16, Absatz 3 b)

bb) Der vorgeschlagene Kandidat muss Vereinsmitglied sein und muss zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung das fünfunddreißigste Lebensjahr, darf aber noch nicht das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben.

cc) Der Vorschlag muss qualifizierte Bewerbungsunterlagen des Kandidaten, insbesondere Nachweise darüber enthalten, dass der vorgeschlagene Kandidat über eine mindestens zehnjährige Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheiten in einer hohen Managementposition oder in einer vergleichbaren Führungsposition und/oder im aktiven Leistungssport verfügt.

Vorschlag

Vorgeschlagene Kandidat:innen müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:


– Bestehende, mindestens 10 jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im VfB Stuttgart e.V.
– Alter zum Zeitpunkt der Wahl zwischen 35 und 70 Jahren

Zudem müssen mit der Übergabe qualifizierter Bewerbungsunterlagen Erfahrung in mindestens einem der folgenden Aspekte nachgewiesen werden:

– 10 Jahre Erfahrung in einer hohen Managementposition in der freien Wirtschaft
– 10 Jahre Erfahrung in einer dem Präsidentenamt vergleichbaren Führungsposition in Kultur, Wissenschaft oder Politik
– 10 Jahre Erfahrung in einer hohen Führungsposition im aktiven Leistungssport
– 10 Jahre Erfahrung als aktiver Leistungssportler

(In diesem Vorschlag habe ich eine aus meiner Sicht überfällige Anpassung der notwendigen Vereinszugehörigkeit auf 10 Jahre eingearbeitet und dazu das Höchstalter auf 70 Jahre herabgesetzt.)

  • Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Mitglieder der Gremien müssen über öffentlich einsehbare Stellenbeschreibungen konkret definiert werden, die dann in der Satzung referenziert werden.
  • Der besseren Zugänglichkeit für alle Interessierten könnte es auch helfen, wenn man wichtige Themen aus der Satzung nochmal in einem eigenen Bereich („Häufig gestellte Satzungsfragen“) aufnimmt und dort auch für rechtliche Laien entsprechend erklärt und zum Beispiel mit Infografiken visualisiert.

Gremien und Organe

Verhältnis von e.V. und AG

  • Grundsätzlich sollte das Verhältnis von e.V. und der zugehörigen AG sauber getrennt werden. Hier verweise ich an erster Stelle zum Beispiel auf meinen Antrag auf Satzungsänderung vom 03.01.2021, nach dem ein Mitglied des Präsidiums oder Vereinsbeirates keine Position in der VfB AG innehaben darf (Ausnahme: Vertretung des e.V. im Aufsichtsrat der AG).
  • Die Präsidentin/der Präsident muss immer Vorsitzende:r des Aufsichtsrates der VfB AG sein. Sollte die gewählte Personen verhindert sein, wird diese zwingen immer von einer anderen Person aus dem Präsidium des e.V. vertreten.
  • Die letzten Wochen und Monate haben gezeigt, dass beim VfB Leitplanken in der Zusammenarbeit zwischen e.V. und AG fehlen. Diese können nicht alleine in der Satzung des e.V. niedergeschrieben werden, auch die Satzung der AG und ggf. die bestehenden Grundlagenverträge müssten angepasst werden. Dennoch würde ich vorschlagen, ein paar Zuständigkeiten bzw. Aufgaben der Vertreter des e.V. in der AG zumindest grob zu umreißen. Möglicherweise ist die Satzung dafür nicht das richtige Dokument und es muss hier eine andere Form gefunden werden. Schlussendlich sollte dies dann aber auf jeden Fall transparent den Mitgliedern kenntlich gemacht werden, denn schließlich ist die Arbeit in der AG auch ein Kriterium, nachdem eine Entlastung und ggf. Wiederwahl der betreffenden Personen bewertet werden sollte. Zudem hilft es auch den jeweils Handelnden, wenn hier Klarheit über die Zuständigkeiten und deren Möglichkeiten und Grenzen herrschen. Ein Beispiel wäre die Festlegung, dass Beschlüsse innerhalb des Präsidiums ohne Rücksprache mit z.B. dem Aufsichtsrat der AG getroffen werden.

„Dynamischere“ Strukturen

  • Der Vorsitz innerhalb des Vereinsbeirates wechselt nach der Hälfte der regulären Amtsperiode (abweichende Zeiträume aufgrund von Nachwahlen werden nicht berücksichtigt). Dabei wählt der Vereinsbeirat dann eine neue Vorsitzende/einen neuen Vorsitzenden aus den eigenen Reihen, eine Wiederwahl der/des bisherigen Amtsinhaber:in ist ausgeschlossen. Diese Regelung soll ermöglichen, dass durch den Wechsel des Vorsitzes neue Impulse in der Arbeit des Vereinsbeirates gesetzt werden können.
  • Im Prozess der Nominierung von Kandidat:innen für das Präsidium wird der Vereinsbeirat zukünftig von zwei Vertreter:innen eines geeigneten „Organs“ der Mitglieder/Fans unterstützt (z.B. Fan-Ausschuss, langfristig möglicherweise Fan-Abteilung). Diese Personen haben dasselbe Stimmrecht wie die Vereinsbeiräte und nehmen an allen für die Nominierung relevanten Sitzungen und Entscheidungsfindungen teil. Dies ermöglicht Mitgliedern/Fans eine direktere Teilhabe am Entscheidungsprozess und vermindert dazu mögliche Wechselwirkungen bei den Nominierungen zwischen Präsidium und Vereinsbeirat.
  • Gemäß der aktuellen Fassung der Satzung können bei der Nominierung von Personen für Präsidium und Vereinsbeirat Zirkelbezüge entstehen, da jeweils gegenseitig aufgestellt wird. Dies kann durch die o.g. Hinzunahme von Mitgliedern des Fan-Ausschusses in Bezug auf die Präsidentschaftswahl abgemildert werden, zusätzlich würde ich aber auch anregen, über eine Veränderung der Amtszeiten nachzudenken und so zumindest das Aufeinanderfallen von gleichzeitig stattfindenden Wahlen für die Organe zu minimieren. So wäre zum Beispiel denkbar, die Amtszeit der Präsidentin/des Präsidenten auf fünf Jahre zu verlängern und gleichzeitig den Vereinsbeirat bei 4 Jahren zu belassen. Mit einer solchen Veränderung könnte auch eine Begrenzung der Amtsperioden einhergehen, zum Beispiel auf maximal 3 Amtszeiten.
  • Ein weiterer Ansatz könnte sein, den Vereinsbeirat aufzuteilen und jeweils zu unterschiedlichen Zeitpunkten für die jeweiligen Amtsperioden zu wählen (z.B. Gruppe A zu Zeitpunkt X, Gruppe B zu Zeitpunkt X+2 Jahre). Mir ist bewusst, dass dies organisatorische Aufwände verursachen und auch in der Gremienarbeit zunächst zu gewissen Unruhen führen kann. Ich denke aber, dass sich dies über Zeit relativ schnell ausgleichen wird.

Wahlen, Abstimmungen und Fristen

  • Die für Ämter in den Organen des e.V. nominierten Personen müssen ohne Ausnahme spätestens 5 Wochen vor deren möglicher Wahl auf einer Mitgliederversammlung den Mitgliedern (mit der Zusendung der schriftlichen Einladung) bekannt gemacht werden. Dies gewährleistet zum einen, dass sich die Mitglieder mit den Personen beschäftigen und ein Bild von deren Kompetenzen und inhaltlichen Ansätzen gewinnen können. Zum anderen bekommen so die Nominierten ebenfalls genug Zeit für deren eigene Vorstellung bei den Mitgliedern („Wahlkampf“).
  • Die amtierende Präsidentin/der amtierende Präsident muss nach Ablauf der Amtszeit erneut zur Wahl aufgestellt werden und tritt dann gegen weitere nominierte Kandidat:innen an. Ausnahmen sind hier explizites Fehlverhalten der jeweiligen Person oder deren eigener Will, nicht erneut zur Wahl anzutreten. Soweit mir bekannt ist, liegen bereits Anträge auf Satzungsänderung in diese Richtung vor.
  • Die Zahl der möglichen Nominierungen des Vereinsbeirates für das Amt der Präsidentin/des Präsidenten wird auf drei Personen erhöht.
  • Das Mindestalter für Wahlen wird auf 16 Jahre herabgesetzt. Dies fördert die Demokratie innerhalb des Vereins und schafft so auch für jüngere Menschen Anreize, sich mit Belangen des VfB zu befassen.
  • Eine „lebenslange Mitgliedschaft“ beim VfB ermöglicht zusätzlich zu den schon heute genannten Kriterien eine Bewerbung für den Vereinsbeirat in der Säule „Mitglieder & Fans“.
  • Anträge auf Schluss der Debatte können nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
  • Wo immer möglich, sollte im Schriftverkehr mit den Mitgliedern auf eingeschriebene Brief verzichtet und stattdessen die einfachere, elektronische Form (E-Mail) gewählt werden (zum Beispiel bei einer Kündigung der Mitgliedschaft). Dies hat nebenbei auch einen positive Auswirkung auf die Umwelt.

Gerne kann über diese Ansätze diskutiert werden, auch kontrovers. Dabei bitte ich nur zu bedenken, dass zum einen keine rechtliche Prüfung erfolgt ist (der manches vielleicht nicht standhalten würde) und es sich hier zum anderen um dem VfB völlig unverbindlich überlassene Ideen handelt, die zwar in die Diskussion mit einfließen können, aber mitnichten in irgendeiner Art und Weise dann tatsächlich umgesetzt werden müssen. Dies zu entscheiden obliegt zunächst der Satzungskommission und schlussendlich natürlich der Mitgliederversammlung als oberstem Vereinsorgan, sollte davon etwas zur Abstimmung gelangen. Ich habe es aber schlicht als meine persönliche Pflicht als Mitglied empfunden, diese Möglichkeit zu nutzen und einen kleinen Beitrag zur Weiterentwicklung des VfB zu einem modernen Verein zu leisten. Und dabei Manches vielleicht auch etwas „radikaler“ zu denken …

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