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Zirkelbezüge auflösen!

Alle, die sich auch nur im Ansatz für Vereinspolitik interessieren, wissen, dass die aktuelle Satzung des VfB Stuttgart nach der Ausgliederung mit einigen Geburtsfehlern behaftet war und auch noch ist. Insbesondere die Zirkelbezüge bei der Nominierung von Kandidaten für das Präsidium beziehungsweise den Vereinsbeirat sind hier besonders zu erwähnen. Diese waren bereits im vergangenen Jahr Gegenstand verschiedener Initiativen, bis dato kam es aber hier noch zu keiner durch die Mitgliederversammlung per Wahl legitimierten Lösung.

Am 1. März dieses Jahres hat der VfB Stuttgart in einer Meldung verlauten lassen, dass er die Satzungskommission neu ausgerichtet hat, um sie auch inhaltlich weiterzuentwickeln. Nicht nur sollte diese Kommission Ansprechpartner für alle Mitglieder mit Ideen zur Satzung sein, sondern sich auch zunächst vornehmlich um eben jene Zirkelbezüge kümmern.

Im Rahmen ihrer Arbeit hat die Satzung Kommission mit allen Initiativen aus dem vergangenen Jahr Kontakt aufgenommen, um deren Ideen erneut diskutiert. Auch Oliver und ich waren zu einem Termin eingeladen, um nochmals unseren Ansatz zur Lösung dieser Problematik zu präsentieren. Herausgekommen ist nun schlussendlich ein Vorschlag der Satzungskommission für die nächste Mitgliederversammlung, der Punkte aus allen Initiativen aufgreift und uns Mitgliedern zudem eine grundlegende Wahl lässt. Eine Wahl zwischen zwei Ansätzen zur zukünftigen Struktur im Verein, die die Zirkelbezüge möglichst umfassend auflösen kann.

Ein Blick in die Unterlagen zeigt, dass dabei die Variante 1 weitestgehend an den Vorschlag angelehnt ist, den wir bereits im vergangenen Jahr zu Diskussion gestellt haben. Einen Vorschlag, der aus unserer Sicht am besten das adressiert, was der VfB der neuen Satzungskommission als Aufgabe mitgegeben hat, nämlich die „Auflösung von Zirkelbezügen in der VfB-Satzung“. Wohl gemerkt: die „Auflösung“ und nicht lediglich die „Reduzierung“:

An dieser Stelle soll nochmals kurz dargestellt werden, warum uns diese Variante 1 als die Geeignetere für eine klare und saubere Struktur in unserer Satzung erscheint. Wichtig ist aber auch, dass wir dies ausdrücklich nicht als Wettbewerb mit anderen Initiativen und deren Vorschlägen ansehen, indem es um „Sieger und Verlierer“ geht. Am Ende muss eine Entscheidung getroffen werden, die das Beste für den VfB Stuttgart e.V. bedeutet!

Das Modell 1 kurz erklärt

Quelle: Präsentation des VfB Stuttgart

Wie aus dem Schaubild ersichtlich zeichnet sich diese am Ende sehr klare Variante insbesondere dadurch aus, dass es eine absolut lineare Abfolge von Zuständigkeiten bei der Nominierung von Gremien gibt. Die große Neuerung ist, dass zukünftig die Auswahl und Nominierung von Kandidat*innen für den Vereinsbeirat nicht mehr beim Präsidium liegen, sondern in die Hände des neu geschaffenen Wahlausschusses gelegt werden.

Vorteile des Modells 1

Aus unserer Sicht ergeben sich für dieses Modell folgende Vorteile

  • Absolute Auflösung der Zirkelbezüge in der Satzung durch streng lineare Abfolge in der Nominierung.
  • Weiterhin größtmöglicher Einfluss der Mitgliederversammlung als höchstem Organ im e.V.
  • Steigenden Anforderungen an die Stelleninhaber*innen in den jeweiligen Gremien wird dadurch Rechnung getragen, dass die Kriterien für das nominierende Organ (Wahlausschuss bzw. Vereinsbeirat) ebenfalls adäquat gestaltet sind und eine zunehmend höhere Qualifikation bedingen.

Speziell der letzte Punkt adressiert auch ein Thema, dass schon im Rahmen des Dunkelroten Tisches am 11. Juni viel diskutiert wurde: Dort wurden die Zutrittskriterien zum Wahlausschuss von vielen für zu „schwach“ empfunden. Einerseits kann es durchaus gut sein, wenn durch eine niedrigere Schwelle mehr Menschen ein solches Amt wahrnehmen können und so dieses Gremium vielleicht auch diverser ausfällt. Allerdings bedarf es nun mal gewisser Qualifikationen, um hier für die anderen Gremien (Vereinsbeirat und Präsidium) die passenden Kandidat*innen herauszufiltern. Und da steigen die Anforderungen von Vereinsbeirat zum Präsidium noch mal gewaltig (immerhin sitzt das Präsidium auch im AR der AG).

Der jetzt vorliegende Vorschlag kann insgesamt nur ein Startpunkt für diesen Themenkomplex sein. Ich denke, dass allen (inkl. der Satzungskommission) klar ist, dass es hier noch viele weitere Themen und Details gibt, an denen gearbeitet werden muss. Der Vorschlag der Kommission ist am Ende eben ein Kompromiss mit allen Vor- und Nachteilen. Dennoch besteht die Chance, mit der Abstimmung auf der nächsten Mitgliederversammlung im Juli eine große Schwäche der aktuellen Satzung anzugehen.

Daher empfehlen wir am 28. Juli auf der nächsten Mitgliederversammlung: Entscheidung für Modell 1 und anschließende Zustimmung zum entsprechenden Satzungsänderungsantrag!

Klar ist auch, dass dies ganz sicher nicht das Ende der notwendigen Verbesserungen in der Satzung sein wird, denn neben den Zirkelbezügen gibt es weiterhin Themen, bei denen für mehr Klarheit gesorgt werden muss. Dennoch haben wir auf der MV nun die Möglichkeit, einen ersten, wichtigen Schritt zu gehen!

Ron Merz & Oliver Benz

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