Kommentare zu: Antrag auf Satzungsänderung https://nachspielzeit.online/2021/01/07/antrag-satzungsanderung/ Sat, 30 Jan 2021 15:47:00 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6 Von: Ron https://nachspielzeit.online/2021/01/07/antrag-satzungsanderung/#comment-410 Sat, 30 Jan 2021 15:47:00 +0000 https://nachspielzeit.online/?p=2832#comment-410 Als Antwort auf Christian.

Ich muss nichts konstruieren, das steht so in der Satzung. Die Gesamtgemengelage ist bekannt, alles kann eintreten (Abwahlanträge liegen dem VfB in großer Zahl vor).
Und nein, es ist keine Begründung, da sich der Absatz nicht auf den Inhalt meiner Formulierung der Satzungsänderung bezieht.

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Von: Christian https://nachspielzeit.online/2021/01/07/antrag-satzungsanderung/#comment-406 Fri, 29 Jan 2021 17:59:49 +0000 https://nachspielzeit.online/?p=2832#comment-406 Als Antwort auf Ron.

Hallo Ron,
natürlich kannst du dir jetzt den Fall konstruieren, daß neben Mutschler auch das zweite „weitere Präsdiumsmitglied“ sein Amt verliert oder ablegt. Dann dürfte der Vereinsbeirat genau ein „weiteres Präsidiumsmitglied“ interimsweise benennen. Und erneut bestünde das Präsidium aus (neu gewähltem) Präsident und einem weiteren Mitglied. Was zur gleichen Problematik führt:

Wird auf der nächsten MV und dein Antrag angenommen und ein Präsident gewählt, dann hat dieser bis zur darauf folgenden ordentlichen MV quasi das alleinige Sagen im Präsidium.

Ergänzend sei gesagt, daß „eine vorweggenomme Antworten auf ein mögliches Gegenargument“ nichts anderes als eine Begründung ist….:)

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Von: Ron https://nachspielzeit.online/2021/01/07/antrag-satzungsanderung/#comment-404 Fri, 29 Jan 2021 06:38:22 +0000 https://nachspielzeit.online/?p=2832#comment-404 Als Antwort auf Christian.

Danke für den Kommentar, einen „schweren Fehler“ kann ich allerdings nicht erkennen. Es kommt es ganz auf die Konstellation nach der MV an. Sollte es Abwahlanträge geben und am Ende nur ein Präsident gewählt (oder bestimmt) sein, dann ist eine MV einzuberufen und der Vereinsbeirat kann bis dahin interimsweise eine Nachfolge bestimmen. Sollte nur ein Mitglied ausscheiden, dann findet eine Nachwahl auf der nächsten regulären MV statt. Beide Szenarien halte ich für möglich, wichtig ist aber, dass die Satzung hier Regelungen vorsieht.

Ergänzend sei dazu gesagt, dass der Absatz in meinem Schreiben nicht Teil der Begründung, sondern vielmehr eine vorweggenommene Antwort auf ein mögliches Gegenargument ist. Die Begründung für den Antrag findet sich in den beiden Absätzen zuvor.

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Von: Christian https://nachspielzeit.online/2021/01/07/antrag-satzungsanderung/#comment-402 Thu, 28 Jan 2021 20:01:03 +0000 https://nachspielzeit.online/?p=2832#comment-402 Hallo Ron,

ich würde dich gerne auf einen schwerwiegenden Fehler in deiner Antragsbegründung hinweisen: Anders als Du schreibst, hätte der Vereinsbeirat bei einem Rücktritt Mutschlers nach Inkrafttreten deiner vorgeschlagenen Satzungsänderungen eben nicht die Möglichkeit einer interimsweisen Nachbesetzung (bitte §16, 6. nochmal genau lesen!). Das heißt, diese Position bliebe bis zur darauf folgenden ordentlichen Mitgliederversammlung unbesetzt, und der neu gewählte Präsident hätte solange unbeschränkte Macht im Präsidium. Ich bin nicht sicher, ob all diejenigen, die deinen Antrag prinzipiell unterstützen (ich gehöre ehrlich gesagt nicht dazu), sich dessen bewusst sind. Es wäre deshalb ein Akt demokratischer Fairness, wenn du erstens auf den Fehler hinweist und ihn zweitens korrigierst.

Beste Grüße, Christian

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Von: Strukturschwäche – NACHSPIELZEIT https://nachspielzeit.online/2021/01/07/antrag-satzungsanderung/#comment-394 Mon, 18 Jan 2021 10:45:23 +0000 https://nachspielzeit.online/?p=2832#comment-394 […] nun bereits zu verschiedenen Gelegenheiten betont, soll mein Antrag auf Satzungsänderung eines der Defizite der Satzung begeben, die seinerzeit im Rahmen des Ausgliederung umfangreich […]

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Von: Rufmord | Stuttgart International https://nachspielzeit.online/2021/01/07/antrag-satzungsanderung/#comment-392 Sun, 17 Jan 2021 07:00:46 +0000 https://nachspielzeit.online/?p=2832#comment-392 […] es gibt auch strukturelle Gründe. Wie das lebenslange VfB-Mitglied Ron Merz in der Begründung zu seinem Antrag auf Satzungsänderung schlüssig darlegt, sind Doppelfunktionen in eV und AG grundsätzlich mit Interessenskonflikten […]

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Von: Ron https://nachspielzeit.online/2021/01/07/antrag-satzungsanderung/#comment-390 Sat, 16 Jan 2021 11:04:22 +0000 https://nachspielzeit.online/?p=2832#comment-390 Als Antwort auf MM.

Zunächst vielen Dank für die Rückmeldung!

Richtig, gesetzlich – das haben ja jetzt jede Menge Prüfungen ergeben – ist gegen eine Vereinigung der Ämter des Präsidenten und des Vorstandsvorsitzenden nichts einzuwenden. Sie legen in Ihrer Argumentation allerdings einige Aspekte zugrunde, die für mich nur bei sehr wohlwollender Bewertung Bestand haben.
1. Wie wird denn sichergestellt, dass die Person, die beide Ämter innehat, immer im Sinne der Mitglieder agiert? Und nicht im Sinne des eigenen Arbeitgebers (der AG)? Kann man meiner Meinung nach nicht wirklich, weil ein Interessenkonflikt bis zu einem gewissen Grade menschlich ist, darüber hinaus aber möglicherweise auch einem Kalkül unterliegt. Diese Unwägbarkeit sollte also einfach klar geregelt werden, daher mein Antrag.
2. Wenn der Präsident nicht den AR-Vorsitz übernimmt (weil er nicht darf), so hat er doch innerhalb des Präsidiums eine Sonderstellung qua Amt (ich nenne es mal „Richtlinienkompetenz“) und auch bei Abstimmungen in diesem Gremium im Zweifel (nämlich bei Gleichstand) die entscheidende Stimme mehr. Also kann der Präsident im Gremium die Vorgaben wesentlich beeinflussen (möglicherweise im Sinne der AG), mit denen dann die in den AR entsandten Personen dort aktiv sind. Auch hier hilft also eine definierte Trennung, daher mein Antrag.
3. Der gerade genannte Punkt beantwortet auch schon den von Ihnen aufgeworfenen Aspekt, dass bisher nicht festgeschrieben ist, wer aus dem Präsidium in den AR entsandt wird. Das ist ein Aspekt, der ebenfalls aus meiner Sicht problematisch ist und zu einem späteren Zeitpunkt definiert werden muss. Denn wer, wenn nicht der von den Mitgliedern gewählte oberste Repräsentant des e.V. (und Hauptanteilseigner der AG), sollte die Interessen im AR vertreten?
4. Zuletzt gibt es aus meiner Sicht noch ein praktisches Problem, über das noch viel zu wenig gesprochen wird (und das ich hier im Blog auch nochmal aufgreifen werde): Der Präsident des e.V. muss seine Tätigkeit im e.V. und AR unabhängig vom sportlichen Erfolg ausüben können. Klar läuft es aktuell wirklich gut, aber was ist, wenn der VfB doch mal wieder in schwieriges Fahrwasser gerät und es zu Veränderungen im sportlichen Bereich kommen muss? Wird dann der Sportvorstand (aktuell damit auch der Vorstandsvorsitzende) entlassen, bleibt aber weiter Präsident? Oder ist der VfB dann mit einem Schlag komplett führungslos?

Abschließend aber nochmal danke für den Diskussionsbeitrag! Ich finde es wichtig, sich über solche Themen innerhalb des Vereins sachlich auszutauschen und auch andere Argument zu hören. Nur so kann man sich letztendlich eine eigene, informierte Meinung bilden.

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Von: MM https://nachspielzeit.online/2021/01/07/antrag-satzungsanderung/#comment-388 Sat, 16 Jan 2021 08:03:12 +0000 https://nachspielzeit.online/?p=2832#comment-388 Erstmal: Ihr Vorgehen ist absolut in Ordnung und zu akzeptieren, egal welcher Meinung man ist.

Aber: M.E sieht das Gesetz mit guten Gründen hier kein Problem. Lediglich Vorstand und AR darf man nicht sein. In der realen Welt ist es daher völlig normal, dass auch Aktionäre (hier der eV) im Vorstand der AG sind. Hier würde nicht einmal eine direkte Organstellung als Vorstand vorliegen, denn nicht es wäre ja nur der Präsident des eV Vorstand, nicht der eV selbst. Da der Präsident aber von den Mitgliedern gewählt wird, würde es be Personenidentität sogar zu mehr Einfluss des eV auf die Geschicke der AG kommen.

Insofern halte ich dir Zielsetzung bzw. Begründung für widersprüchlich. Denn es geht Ihnen ja gerade um mehr Einfluss der Mitglieder.

Auch handelt es sich nicht um ein Kontrollproblem. Auch hier erfolgt im realen Leben die Besetzung des AR aus guten Gründen vorwiegend mit neutralen Personen. Zudem kann der Verein hier entsenden, wenn er möchte – außer den Präsidenten, wenn dieser Vorstand der AG ist. Die Satzung sieht dafür das Präsidium vor und keinesfalls den Präsidenten als Einzelperson.

Ich finde es daher nicht ganz richtig, wenn so getan wird, als wäre das etwas völlig Ungewöhnliches und Abwegiges. Zudem wäre der Einfluss des eV sogar größer. Das wurde inzwischen auch von Juristen so beurteilt.

Mich würde interessieren, wie Sie zudem m.E. bestehenden Widerspruch in Ihrer Argumentation stehen.

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Von: Die rechtliche Situation – NACHSPIELZEIT https://nachspielzeit.online/2021/01/07/antrag-satzungsanderung/#comment-384 Tue, 12 Jan 2021 18:04:09 +0000 https://nachspielzeit.online/?p=2832#comment-384 […] Faktenbasis zurückziehen kann. Deswegen sage ich zum Beispiel auch in der Begründung zu meinem Antrag auf Satzungsänderung, dass es ausschließlich um die Behebung von Defiziten in der Satzung und nicht um Angriffe auf […]

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Von: Ute https://nachspielzeit.online/2021/01/07/antrag-satzungsanderung/#comment-382 Sat, 09 Jan 2021 11:09:06 +0000 https://nachspielzeit.online/?p=2832#comment-382 Als Antwort auf Florian.

Hallo Ron,

finde es grossartig, dass Du einen mehr als wichtigen Antrag ausgearbeitet und auf den Weg gebracht hast.
Die Idee von Florian, den Antrag als Blankovordruck zur Verfügung zu stellen, finde ich ebenfalls super.
Gemeinsam können wir mehr bewegen.
Das „weiter so“ darf es beim VfB nicht länger geben.

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