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Antrag auf Satzungsänderung

Im Lichte der aktuellen Entwicklungen beim VfB Stuttgart habe ich dem Präsidenten und dem Präsidium vor wenigen Tagen einen Antrag auf eine Änderung der Satzung des e.V. zugesandt. Diese möchte ich an dieser Stelle öffentlich dokumentieren und bei Bedarf auch gerne diskutieren und weiter erläutern.

Dieser Antrag ist dem VfB wie in der Satzung vorgesehen per Einschreibebrief zugegangen und sollte dort mittlerweile auch vorliegen. Gemäß dem üblichen Vorgehen erfolgt eine Prüfung durch den Verein (da hier auch u.a. das Arbeitsrecht betroffen sein könnte, gehe ich davon aus, dass das etwas dauert). Anschließend wird entschieden, ob dieser Antrag zugelassen und den Mitgliedern zur Abstimmung gestellt wird.

Update 09.01.2021: Ich habe am Ende des Beitrages einen kleinen Medienspiegel angefügt.

Update 18.01.2021: Heute hat mir der VfB Stuttgart offiziell den Eingang des Antrages bestätigt. Dieser wird nun formal geprüft und dann dem Präsidium zur Entscheidung vorgelegt.

Der aktuelle Stand der Satzung ist übrigens hier als PDF abrufbar.

Die Begründung für den konkreten Inhalt des Antrages könnt Ihr unten lesen. An dieser Stelle will ich aber noch zwei Dinge nennen, die mich überhaupt zur Abgabe dieses Antrages motiviert haben:

  1. Die Satzung des VfB bedarf in vielen Punkten tatsächlich dringend einer Überarbeitung. Gewisse Aspekte müssen genauer definiert oder überhaupt festgelegt werden, hier ist viel Detailarbeit notwendig. Ganz grundsätzlich entspricht diese Satzung aber auch nicht mehr dem, was ich von einem modernen Verein, der sich seiner gesellschaftlichen Beantwortung bewusst ist und diese auch aktiv leben will, erwarte. Dieser Antrag soll auch dafür ein erster Beitrag sein. Nebenbei: Es trifft sich da gut, dass es beim VfB eine Kommission gibt, die sich unter Leitung des Vereinsbeirates Rainer Weninger mit der Satzung und deren Überarbeitung beschäftigt. Ideen und Vorschläge der Mitglieder in Bezug auf die Satzung sind dort sicher gerne gesehen!
  2. Wir Mitglieder dürfen uns nicht alles gefallen lassen, was beim VfB in Sache Vereinspolitik (gerne auch mal hinter verschlossenen Türen) läuft und müssen daher wo immer angezeigt unsere Rechte gemäß der Satzung wahrnehmen. Ich für mich war an einem Punkt angekommen, an dem es mir nicht mehr genug war im Blog schöne Texte zu verfassen, im Podcast darüber zu reden oder Tweets auf Twitter rauszuhauen. Ich wollte in Richtung des VfB aktiv und konkret werden, möchte, dass sich der Verein nun mit diesem Thema auseinandersetzen muss. Und gleichzeitig hoffentlich auch die Öffentlichkeit dies als weiteren Beitrag für die Diskussion wahrnimmt, der greifbar ist und sich im Rahmen der Möglichkeiten der Satzung bewegt (dies ist übrigens auch der Grund, warum ich den Antrag hier veröffentliche und im weiteren Verlauf im Rahmen der mir möglichen Transparenz entsprechend begleiten werde).

Noch eine letzte Anmerkung, bevor es dann aber wirklich zum Antrag geht: Teile der Begründung für diesen Antrag habe ich aus dem Konzept „Vereine als demokratische Basis“ von Zukunft Profifussball übernommen, an dem ich im Sommer selbst mitgearbeitet habe. Ich hätte mir damals nicht träumen lassen, dass ich diese Passagen so würde wiederverwenden können bzw. müssen, bin aber froh, dass mich diese Arbeit in gewissem Sinne auf die aktuelle Situation beim VfB vorbereitet hat. Zudem ist es für mich auch ein schönes Zeichen, dass dieses Konzept somit auch außerhalb von Diskussionen und Gesprächsrunden einen unmittelbaren Nutzen hat.


Sehr geehrter Herr Vogt,

anbei erhalten Sie stellvertretend für das Präsidium fristgerecht meinen Antrag auf eine Änderung der Satzung des VfB Stuttgart 1893 e.V.. Ich bitte um Prüfung desselben und um Aufnahme in die Tagesordnung der Mitgliederversammlung am 18.03.2021.

Aufgrund der möglichen Relevanz für den Verlauf der Mitgliederversammlung und der dort anstehenden Wahlen soll dieser Antrag direkt zu Beginn der Mitgliederversammlung zur Abstimmung gestellt werden. Außerdem beantrage ich, dass die Änderung im Falle einer Zustimmung durch die Mitglieder unmittelbar wirksam wird, ähnlich wie es zum Beispiel auf der letzten Mitgliederversammlung in Bezug auf die Änderung der Wahlmöglichkeiten gehandhabt wurde.

Wortlaut der Satzungsänderung

Ergänzt werden soll ein Unterpunkt in Abschnitt 3, § 12:

„8. Mitglieder der in Abs. 1 b), c) definierten Organe des VfB Stuttgart 1893 e.V. dürfen keine ehrenamtliche oder bezahlte Tätigkeit oder Funktion innerhalb der VfB Stuttgart 1893 AG und deren Tochtergesellschaften ausüben. Ausgenommen hiervon ist die Vertretung des e.V. im Aufsichtsrat der AG durch Mitglieder des Präsidiums.“

Begründung

Der VfB Stuttgart 1893 e.V. repräsentiert nicht nur alle seine Mitglieder, sondern ist auch Mehrheitseigentümer der VfB Stuttgart 1893 AG. In dieser Rolle ist es essenziell wichtig, dass die Interessen der Mitglieder des e.V. gewahrt werden und der Verein jederzeit in der Lage ist, diese auch gegenüber der AG entsprechend durchzusetzen. Dies kann aber nur mit aller Konsequenz möglich sein, wenn es in den Organen und Gremien keine Abhängigkeiten zwischen Funktionen oder Tätigkeiten für sowohl den e.V. als auch die AG gibt. Im Falle der Bekleidung mehrerer Ämter oder Funktionen in Verein und AG besteht die Gefahr, dass Interessenkonflikte entstehen, da im Verein von Personen Entscheidungen getroffen werden müssen, die wiederum direkten Einfluss auf deren Arbeit in der AG haben könnten.

Gleichzeit wird durch diese Ergänzung der Satzung aber auch verhindert, dass durch eine Ämterhäufung die Interessen der AG über die des e.V. und dessen Mitglieder gestellt werden und so die ohnehin schon stark beschränkte Einflussnahme der Mitglieder weiter schwindet. Die Mitgliederversammlung muss auch in Zukunft das oberste Vereinsorgan bleiben und darf nicht zum Zwecke der Durchsetzung der Interessen der AG missbraucht werden. In den Mitgliederversammlungen haben wir Mitglieder die Möglichkeit, in gewissem Rahmen über das Stimmverhalten auf Entscheidungen und Richtungslinien des Vereins einzuwirken. Im Zuge der sich ausbreitenden alternativen Gesellschaftsformen im Profifußball geht diese wichtige Einflussmöglichkeit aber zunehmend verloren, da die Kapitalgesellschaften keine unmittelbare Verankerung von Mitgliederinteressen oder Rückkoppelung an bedeutende Fanbelange vorsehen. In der Regel werden die Mitglieder lediglich durch die Entsendung von Vertretenden des eingetragenen Vereins in die Organe der Kapitalgesellschaft vertreten, eine wirkliche Wahrung der Interessen sowie eine durchgängige Abbildung des Willens der Mitgliederversammlung ist hier aber selten sichergestellt. Somit ist es eminent wichtig, den noch vorhandenen Rest dieser Mitbestimmungsmöglichkeit über die von der AG unabhängige Vereinsorgane zu erhalten. Zuletzt widerspricht ein Ämterhäufung auch den demokratischen Grundregeln, auf deren Basis ein Verein immer aufgebaut sein sollte.

Es ist mir wichtig zu betonen, dass sich dieser Antrag keinesfalls gegen bestimmte Personen in Verein und AG richtet, sondern ein aus meiner Sicht grundsätzliches Defizit in der Satzung zur Stärkung des e.V. behoben werden soll. Gleichwohl ist mir bewusst, dass mit Herrn Mutschler als Mitglied des Präsidiums im e.V. und Angestellter der AG bereits eine Konstellation vorliegt, die mit der beantragten Satzungsänderung nicht mehr zulässig wäre. Daraus folgend würde sich unmittelbarer Handlungsbedarf ergeben und Herr Mutschler müsste eine der beiden Tätigkeit aufgeben. Da ich davon ausgehe, dass er in diesem Fall von seinem Amt im Präsidium zurücktreten würde, kommt § 16, Abs. 6 zum Zuge und es kann interimsweise vom Vereinsbeirat ein Präsidiumsmitglied bestimmt werden. Dieser Vorgang ist also komplett durch die Satzung abgedeckt, ein Hinderungsgrund für eine Zulassung des Änderungsantrages besteht in diesem Aspekt meiner Auffassung nach nicht. Aufgrund eines möglichen Interessenkonfliktes gehe ich davon aus, dass Herr Mutschler sich bei der Abstimmung über die Zulassung dieses Antrages im Präsidium enthalten wird.


Medienspiegel

Die Stuttgarter Zeitung sieht einen „Satzungsänderungsantrag mit ordentlich Zündstoff„. Im Podcast „PodCannstatt“ ist der Antrag ebenfalls Thema.

SWR Sport schreibt: „Ruiniert ein Blogger Hitzlspergers Präsidentschafts-Kandidatur“ (Anmerkung dazu: Es geht mir (hier in erster Linie als Mitglied des #VfB) wie auch geschrieben tatsächlich AUSSCHLIESSLICH um den Verein und NICHT um Einzelpersonen).

Auch die ZVW greift in einem Artikel meinen Antrag auf.

Bild: „Satzungs-Änderung soll Hitzlsperger blockieren„. (Auch hier gilt im Prinzip die Anmerkung von oben)

Mit SPOX habe ich ein sehr ausführliches Interview führen dürfen, in dem es auch um den Antrag geht.

SWR Sport hatte mich ebenfalls zu Gast.

In der Ludwigsburger Kreiszeitung spreche ich über den Antrag und die Situation beim VfB.

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